2011/03/29

Verursacherprinzip

Das Verursacherprinzip rückte vor einigen Jahrzehnten in den Blickpunkt der Öffentlichkeit, als Umweltthemen einen größeren Raum einzunehmen begannen. Im Grunde genommen, ist die Idee dahinter nicht schlecht: Wer einen Schaden verursacht, muss auch für die Folgewirkungen aufkommen. Was seit Jahrhunderten in der Rechtssprechung gang und gäbe war, wurde so schließlich auf die Umweltpolitik übertragen. In letzter Konsequenz hat dieses Prinzip dazu geführt, dass die Regeln zur Einhaltung von Umweltvorschriften verschärft wurden. Daraus wiederum ergab sich, dass der Zustand der Umwelt im Großen und Ganzen zum Teil deutlich besser wurde, wie sich leicht anhand einschlägiger Statistiken nachweisen lässt.

Die öffentliche Sensibilisierung für das Verursacherprinzip im Zusammenhang mit Umweltfragen hat dazu geführt, dass andere Aspekte aus dem Blickfeld gerieten, die man mit eben solchem Recht dem Verursacherprinzip zuordnen könnte. Angenommen jemand hat sich dazu entschlossen, ein großes Projekt durchzuführen und alle rechtlichen und formalen Hürden dafür genommen, wie etwa im Fall Stuttgart 21. Wenn nun aufgrund einer neuen politischen Konstellation dieses Projekt, dessen Umsetzungsphase bereits begonnen hat, plötzlich ad acta gelegt wird, dann entsteht durch dieses Verhalten ein ökonomischer Schaden. Und zwar einerseits für die Unternehmen, die dieses Projekt als festen Bestandteil in ihre Planungen aufgenommen hatten, und andererseits für Tausende von Arbeitskräften, denen dieses Projekt Verdienstmöglichkeiten eröffnet hätte. Zu den letzteren sind mit Sicherheit auch eine Menge von Arbeitslosen zu rechnen, denen durch den Baustopp ein mögliches Jobangebot durch die Lappen geht.

Es sagt viel über den geistigen Zustand (aber auch über das Wohlstandsniveau) einer Gesellschaft aus, wenn der Juchtenkäfer, dessen Namen vor einem Jahr kaum einer Handvoll Experten bekannt war, Zehntausende von zum Teil gewalttätigen Demonstranten mobilisieren kann, während die ökonomische Lage von Tausenden Arbeitskräften weitaus weniger Empathie auslöst.

Wie wäre es, wenn die Betroffenen und ihre Familien, sowie deren Bekannte und Sympathisanten nun ihrerseits auf die Straße gingen?  In jedem Fall wäre es aber durchaus angebracht, die Betroffenen für den erlittenen ökonomischen Schaden zu entschädigen - gemäß dem Verursacherprinzip. Wie wäre es, wenn jede/r GrünwählerIn eine adäquate Summe in einen Fonds einzahlte, aus dem die arbeitslos Gebliebenen und diejenigen, die nun einfach weniger Verdienstmöglichkeiten haben, entschädigt werden?

Hier sollen jedoch nicht nur "gefühlte" Argumente gebracht werden. Deshalb gleich ein paar Zahlen. Die Grünen veranschlagen die Kosten für Stuttgart 21 mit mindestens 6,9 Mrd. Euro. Doch wieviel davon verschlingen die Personalkosten? Ich schätze mal (sehr vorsichtig!) ein Drittel. Das wären also 2,3 Mrd. Euro.  Davon geht mindestens die Hälfte an die Bauarbeiter, macht also 1,15 Mrd. Euro. Bei der Wahl in Baden-Württemberg wurden knapp 5 Millionen gültige Stimmen abgegeben. Davon entfielen 24,2 Prozent auf die Grünen, macht also grosso modo 1,2 Millionen Wähler. Wenn wir diese Zahl in Relation zum ökonomischen Mindestschaden für die betroffenen Arbeitskräfte setzen, erhalten wir eine Summe von knapp 1000 EUR, die jeder Grünwähler in einen entsprechenden Fonds einzahlen müsste. Das sollte doch für die Grünwähler,die üblicherweise den höheren Einkommensschichten angehören, kein Problem sein, oder?

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