2011/02/18

Verbrechen und Strafe

Auf jedes Verbrechen muss eine (gerechte) Strafe folgen. Diesem Grundsatz würde wohl jeder zustimmen. Was aber ein Verbrechen ist, kann man üblicherweise in den Gesetzbüchern nachschlagen. Dort finden sich dann auch die für die jeweiligen Vergehen vorgesehenen Strafen. Dies kann im einen oder anderen Fall zu kuriosen Konsequenzen führen.

Nehmen wir als Beispiel das schwedische Strafrecht. Darin gibt es folgenden denkwürdigen Paragraphen: Prostitution ist nicht verboten, auch deren Ausübung durch Frauen nicht. Allerdings ist es nach diesem Gesetz den Männern verboten, als Freier in Erscheinung zu treten.

Es ist hier nicht der Ort, um über Sinn und Unsinn einer derartigen Gesetzeslage zu räsonieren. Nun mag die Aussicht auf eine saftige Geldstrafe tatsächlich den einen oder anderen davon abhalten, horizontale Dienste in Anspruch zu nehmen. Meiner Meinung nach weitaus wirksamer als die juristischen Verwicklungen ist jedoch eine andere Konsequenz, die dem ertappten Freier in der Praxis droht: Er wird öffentlich an den Pranger gestellt. Die (lokalen) Zeitungen berichten über ihn mit Foto, Namensnennung etc. Solches Ungemach will wohl jeder vernünftig denkende Mensch sowohl sich selbst als auch seiner Familie ersparen.

Egal wie man zu diesem Gesetz steht, es wirkt! Diese Tatsache könnte einen zu dem Schluss führen, dass ähnliches auch für "normale" Kriminelle gelten müsste. Wenn also Verbrecher, wie kürzlich vier Muhigru-Jugendliche in Berlin, einen völlig unschuldigen Zeitgenossen so nebenbei ins Koma prügeln, dann könnte man doch vielleicht auch deren Bilder, vollständige Namen und sonstige Details in den Medien veröffentlichen. Der Abschreckungseffekt dieser Maßnahme wären jedenfalls bedeutend größer als die paar Stunden Sozialarbeit, die dann möglicherweise als Strafe herauskommen.

Natürlich ist mir bekannt, dass die herrschende Gesetzeslage dies nicht zulässt. Aber ich frage mich, warum hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

2 comments:

  1. Egal wie man zu diesem Gesetz steht, es wirkt!

    Sorry, es ist aber eben nicht egal, wie man zu diesem Schwachsinnsgesetz steht!

    Es geht den Staat einen feuchten Dreck an, in welcher Weise Herr A und Frau B (oder, von mir aus, auch Herr B, resp. Frau A und B) ihre Geschlechtsbeziehungen organisieren, und ob dabei auch Geld fließt oder nur Körperflüssigkeit.

    Ich finde es bescheuert, wenn Undercover-Cops in Amerika Jagd auf Freier und Huren machen, und noch bescheuerter, wenn in Schweden Freier bestraft werden, etwas in Anspruch zu nehmen, was ihnen erlaubterweise angeboten wird. Den Erwerb von etwas zu bestrafen, das anzubieten verboten ist, hat nämlich noch eine gewisse Logik — aber etwas erlaubterweise anbieten zu lassen und die Anbotsannahme strafbar, sowas kann nur dem gutmenschlich-verblasenen Hirn (oder was immer die statt dessen dort haben)nordischer Feministinnen entspringen.

    No-victim-crimes sind gutmenschliche Bevormundung der Bürger durch den Staat, und Ron Paul hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, daß dieser Unfug sofort abgeschafft gehört.

    Es hat den Staat einfach nicht zu interessieren, weder, ob eine Prostituierte Bargeld für Geschlachtsverkehr bekommt, noch, wenn eine Ehefrau eine Halskette, wenn sie zu ihrem Mann lieb gewesen ist.

    Sonst wird uns demnächst vorgeschrieben, mit wem wir staatserlaubterweise ins Bett gehen dürfen (z.b. durch Vorschreibung einer Migrantenquote), und in welcher Stellung wir dabei zu verkehren haben.

    Zu derlei flagrantem Schwachsinn fällt mir nur ein herzhaftes »Fuck yourself!« ein ...

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  2. Völlig richtig! Dieses Gesetz ist von vorne bis hinten reinster Bockmist. Worauf es mir allerdings ankam, war der Abschreckungseffekt, der dem Gesetz - bei aller Blödsinnigkeit - innewohnt.

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