Anderes Beispiel. The Local, Schwedens englischsprachige Online-Zeitung, berichtet über folgende Kleinigkeit: Am 15. September 2011 sagte ein somalischer Imam im öffentlichen Schwedischen Radio (SR), dass alle, die vom Islam abfielen, getötet werden müssten. So weit, so klar. Auch das ist - schon wieder erraten! - KEINE Volksverhetzung, wie soeben der zuständige Staatsanwalt festgestellt hat. Begründung: Der Moderator der Sendung habe dem Imam widersprochen! Davon, dass letzterer deswegen seine Meinung geändert hätte, wird jedenfalls nichts berichtet.
Hier noch zwei Leckerbissen zu dieser Sache im O-Ton (The Local):
Had the presenter not reacted as he did to the imam's statements, JK might have investigated the matter further.JK bezeichnet hier den zuständigen Staatsanwalt. Mit anderen Worten: Der Imam hatte einen wahren Schutzengel in Form des Moderators. Andernfalls hätte der Staatsanwalt (möglicherweise?) die Sache weiter verfolgt.
Zweite Kostprobe. Kommentar aus dem Büro des Staatsanwalts:
The statement was based on personal faith and the ceiling is pretty high when it comes to that kind of statement.Die Decke ist also ziemlich hoch. Kein Wunder bei den hoch gewachsenen Schweden. Jedenfalls verstehe ich jetzt besser, was es heißt, sich nach der Decke zu strecken.....
Fazit: Wir haben wieder etwas dazu gelernt. Immerhin wissen wir jetzt, was - unter den entsprechenden Umständen, versteht sich - NICHT als Volksverhetzung zu gelten hat.
Dann wollen wir mal hoffen, dass die allerorten stattfindende Verschärfung der Volksverhetzungsparagrafen nicht umsonst durchgeführt wurde. Schließlich werden unsere Volksvertreter für ihre unermüdliche Arbeit bezahlt. Ich bin jedenfalls zuversichtlich, dass wenigstens der eine oder andere arglos geäußerte Witz seine gnadenlosen Richter finden wird. Denn die Gesetzte gelten schließlich für alle in gleicher Weise - oder etwa nicht?
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