2015/01/17

Ein Sozialvergleich

In Belgien bekommt jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet und keine Einkünfte hat, Sozialhilfe. Und zwar zeitlich unbegrenzt. Die Höhe des Sozialhilfesatzes beträgt für Alleinstehende 801,34 EUR.

Zum Vergleich: In Österreich beträgt der Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Pensionisten 872,31 EUR. Der Begriff Ausgleichszulagenrichtsatz bedeutet folgendes: Wer nach einem arbeitsreichen Leben weniger Pension als den genannten Betrag bekommt, hat Anspruch auf eine Ausgleichszulage. Der Richtsatz firmiert somit gleichsam als eine Art "Grundeinkommen" für Pensionsbezieher.

Österreich und Belgien sind von ihrer Wirtschaftsleistung her durchaus vergleichbare Länder. Es ist also nicht so, dass man ein hochentwickeltes Land mit einem weniger entwickelten vergleichen würde. Siehe hier.

Mit anderen Worten: Jemand, der in Österreich sein ganzes Leben unter schwierigen Bedingungen gearbeitet hat, bekommt um 71 EUR mehr im Monat als jemand, der in Belgien die Schule ohne Abschluss verlassen hat und ohne Job dasteht. Wenn wir weiters eine 40-jährige Arbeitstätigkeit unterstellen, so schlägt jedes Arbeitsjahr mit etwas weniger als 2 Euro monatlich zu Buche. Ich erspare es mir, diesen Betrag den geleisteten Arbeitsstunden gegenüber zu stellen.

Es bleibt dem Leser überlassen, zu entscheiden, wer von beiden besser dasteht.

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