Noch aufschlussreicher als der Beitrag Schellhorns ist jedoch ein Leserkommentar von einem gewissen Herbert H., der hier in voller Länge wiedergegeben werden soll:
Noch Fragen?Besteuert bis unter das Existenzminimum
Ich habe in den Jahren 2005-2009 ein Gesamteinkommen von € 119.000 als Einpersonenunternehmen erzielt ("Einkünfte aus Gewerbebetrieb"). Der Umsatz lag natürlich höher. Nach Abzug von Sonderausgaben verblieb ein versteuerbares Einkommen von € 101.537.
Die Einkommenssteuer dafür (nach Abzug der Betriebsausgaben und Abschreibungen) betrug € 17.200. Allerdings lagen die Forderungen der SVA bei € 35.600, da die SVA-Vorschreibungen zwar die Steuer, aber nicht die SVA-Bemessung reduzieren. Im Gegenteil: Die SVA-Forderungen werden auf den Betrag der „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ hinzuaddiert, wodurch sich erst die SVA-Bemessung ergibt. (Beachte dass die SVA-Beiträge doppelt so hoch wie die Einkommenssteuer sind).
An Steuern und SVA-Abgaben 2005-2009 bezahlte ich somit insgesamt € 52.778 (von einem Einkommen von € 101.537)
Es verblieben also € 48.759 als Nettoeinkommen für 60 Monate, oder € 812 netto pro Monat, (mit Anforderung auf PKW-Nutzung, Stress, u.ä.).
Der Zeitraum 2005-2009 ist durch die Betriebsauflösung Ende 2009 abgeschlossen und wird dadurch perfekt überschaubar. Die ansonst trickreichen und verzögerten nachträglichen „Berichtigungen“ (also die Nachforderungen) der SVA, die immer erst Jahre später eintrudeln, sind in diesem Intervall inkludiert (da alle SVA-Forderungen beglichen wurden), sodass sich ein perfektes Gesamtbild ergibt.
Mein Ratschlag an alle kleinen Selbständigen: Macht Sozialhilfe und lasst Euch nicht länger ausnehmen.
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